Das Modell der Genossenschaft ist einzigartig, denn nur in dieser Bankengruppe entscheiden die Mitglieder über die Zukunft ihrer Bank mit.
Alle 4 Jahre werden die Vertreterwahlen der VR-Bank Bad Kissingen eG durchgeführt.
In 2025 ist es wieder soweit. Je 100 Mitglieder wird ein Vertreter bzw. Vertreterin gewählt.
Die gewählten Vertreter/innen vertreten die Interessen der Mitglieder in der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung.
Vertreterwahl 2025
Ihre Stimme ist gefragt!
Vertreter/innen werden auf vier Jahre gewählt. Der Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.
Die Vertreterversammlung stellt u. a. den Jahresabschluss fest und beschließt,wie der Jahresabschluss verwenden werden soll.
Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.
Wahlbekanntmachung
Wir geben hiermit bekannt, dass der Wahlausschuss gemäß § 3 unserer Wahlordnung zur Vertreterversammlung eine Liste der Kandidaten die Vertreterversammlung aufgestellt hat.
Die Wahlliste enthält die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für das Vertreter- und Ersatzvertreteramt für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung für den Zeitraum 2025 bis 2028.
Diese Wahlliste liegt vom 7. Januar 2025 bis einschließlich 4. Februar 2025 in unseren Geschäftsstellen für alle Mitglieder zur Einsicht aus. Weitere Listen können von den Mitgliedern innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung und Auslegung an den Wahlausschuss eingereicht werden. Dabei müssen die Bestimmungen der Wahlordnung beachtet werden und die einge reichten Wahllisten 201 wählbare Vertreter und 7 Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Absatz 1 der Wahlordnung).
Der Wahlausschuss hat zudem beschlossen, dass die Wahl zur Vertreterversammlung vom 25. Februar 2025 bis 11. März 2025 während der üblichen Geschäftszeiten in unseren Filialen stattfindet, sofern keine weitere Listen von den Mitgliedern der Genossenschaft eingereicht werden.
Wahlablauf
Abgestimmt wird in jeder Filiale.
Die Wahllisten liegen zusammen mit der Wahlordnung zur Einsicht durch die Mitglieder während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen unserer Bank aus. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von der VR-Bank Bad Kissingen eG zur Verfügung gestellt werden.
Die Auszählung der Stimmen findet unter Aufsicht von Mitgliedern des Wahlausschusses am 12.03.2025 statt. Das vom Wahlausschuss festgestellt Wahlergebnis, wird in der Saalezeitung bekannt gegeben. Die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wird zusätzlich in den Filialen der VR-Bank Bad Kissingen eG ausgelegt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der VR-Bank Bad Kissingen eG, die bis zum Tag der Wahl in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind. Minderjährige Kunden können ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.
Bad Kissingen, 20.12.2024
Der Wahlausschuss
gez. Albin Markert, Vorsitzender des Wahlausschusses