Transparent und demokratisch

Vertreterwahl und Vertreterversammlung

Mitwirken, mitgestalten, mitbestimmen

Wie in keiner anderen Rechtsform bietet die Genossenschaft jedem Einzelnen die Möglichkeit, aktiv an dem gemeinsamen Unternehmen mitzuwirken und es mitzugestalten.

 

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Unsere Genossenschaft hat rund 20.490 Mitglieder. Eine Generalversammlung der Mitglieder als höchstes Beschlussgremium ist mit so vielen Menschen nicht umsetzbar. Deshalb wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte Mitgliedervertreter.

Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Höhe des Geschäftsguthabens und der Anzahl der Geschäftsanteile. Es gilt das Prinzip ein Mitglied eine Stimme.

 

Was ist die Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder?

Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt. Die Vertreter und Vertreterinnen haben ein allgemeines Mandat aller Mitglieder; sie sind deshalb an Weisungen einzelner Mitglieder nicht gebunden. Sie üben ihr Amt nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Genossenschaft aus. In einem gewissen Gegensatz zum Mitglied in der Generalversammlung dürfen der Vertreter oder die Vertreterin nicht in erster Linie die eigenen Interessen zum Maßstab ihrer Entscheidungen machen, sondern müssen die Interessen der übrigen Mitglieder und der Genossenschaft angemessen berücksichtigen.

Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Die nächsten Vertreterwahlen finden 2024/2025 statt.

 

Aufgaben der Vertreterversammlung

  • Beschlüsse zur Satzung der Genossenschaft
  • Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses
  • Verwendung des Jahresüberschusses
  • Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand
  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Benennung eines Wahlausschusses für die Organisation der Wahlen zur Vertreterversammlung
  • Festlegung einer Wahlordnung