Transparent und demokratisch

Vertreterwahl und Vertreterversammlung

Mitwirken, mitgestalten, mitbestimmen

Wie in keiner anderen Rechtsform bietet die Genossenschaft jedem Einzelnen die Möglichkeit, aktiv an dem gemeinsamen Unternehmen mitzuwirken und es mitzugestalten.

 

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Unsere Genossenschaft hat rund 20.000 Mitglieder. Eine Generalversammlung der Mitglieder als höchstes Beschlussgremium ist mit so vielen Menschen nicht umsetzbar. Deshalb wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte Mitgliedervertreter.

Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Höhe des Geschäftsguthabens und der Anzahl der Geschäftsanteile. Es gilt das Prinzip ein Mitglied eine Stimme.

 

Was ist die Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder?

Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt. Die Vertreter und Vertreterinnen haben ein allgemeines Mandat aller Mitglieder; sie sind deshalb an Weisungen einzelner Mitglieder nicht gebunden. Sie üben ihr Amt nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Genossenschaft aus. In einem gewissen Gegensatz zum Mitglied in der Generalversammlung dürfen der Vertreter oder die Vertreterin nicht in erster Linie die eigenen Interessen zum Maßstab ihrer Entscheidungen machen, sondern müssen die Interessen der übrigen Mitglieder und der Genossenschaft angemessen berücksichtigen.

Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Die nächsten Vertreterwahlen finden 2025 statt.

 

Aufgaben der Vertreterversammlung

  • Beschlüsse zur Satzung der Genossenschaft
  • Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses
  • Verwendung des Jahresüberschusses
  • Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand
  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Benennung eines Wahlausschusses für die Organisation der Wahlen zur Vertreterversammlung
  • Festlegung einer Wahlordnung

Ordentliche Vertreterversammlung 2023

Die diesjährige ordentliche Vertreterversammlung findet am

Mittwoch, 17. Juli 2024 (Beginn 19:00 Uhr) - Abendessen ab 17:30 Uhr

im Hotel Frankenland in Bad Kissingen statt.

Satzungsgemäß werden die Rechte der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausschließlich von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern ausgeübt.

Die Vertreterversammlung wird durch die unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreterinnen und Vertreter in Textform einberufen.

Tagesordnung zur Vertreterversammlung der VR-Bank Bad Kissingen eG am 17.07.2024

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Geschäftsbericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2023, Vorlage des Jahresabschlusses 2023 und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
  3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
  4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu
  5. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes
  6. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023
  7. Beschlussfassung über die Entlastung
    a)   des Vorstandes
    b)   des Aufsichtsrates
  8. Turnusmäßige Wahlen des Aufsichtsrates*
  9. Mitgliedervertreterwahlen 2024/2025 - Bildung eines Wahlausschusses -
  10. Bericht des Förderbeirates
  11. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

 

Der Jahresabschluss 2023 mit Anhang und der Lagebericht liegen gemäß § 42 der Satzung zur Einsicht in den Geschäftsräumen unserer Filialen Bad Kissingen/Bad Brückenau/Hammelburg ab 01.07.2024 zu den üblichen Geschäftszeiten für unsere Mitglieder aus.

Anträge, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden sollen, müssen bis 10.07.2024 beim Vorstand eingereicht werden, damit diese noch eine Woche vor der Vertreterversammlung bekanntgegeben werden können.

Stimmberechtigt sind gemäß § 43 a GenG die gewählten Vertreter.

* zu Ziffer 8. „Turnusgemäße Wahlen des Aufsichtsrates“

Satzungsgemäß scheiden aus dem Aufsichtsrat aus:
Kurt Metz (Burkardroth), Karl-Heinz Thiele (Aura) und Dr. Thomas Reuß (Münnerstadt).

Herr Thiele wird den Mitgliedervertretern vom Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen.

Die Herren Metz und Dr. Reuß sind aufgrund ihres Alters nicht mehr wählbar. Der Aufsichtsrat schlägt Bianca Weigand aus Wermerichshausen und Herrn Florian Kirchner aus Burkardroth für die Wahl vor.