Mit der Riester-Rentenversicherung unseres Partners R+V Lebensversicherung AG setzen Sie auf eine lebenslang garantierte Rente. Dazu kommen eine Überschussbeteiligung und eine Garantie von bis zu 110 Prozent der gezahlten Beiträge zu Rentenbeginn. Der Staat hilft Ihnen zusätzlich beim Sparen mit Zulagen und Steuervorteilen.
Riester-Rentenversicherung
Staatliche Förderung für eine lebenslange garantierte Rente
RiesterRente im Überblick
So funktioniert die R+V-RiesterRente
Die R+V-RiesterRente kombiniert die Vorteile einer Rentenversicherung mit der Förderung durch den Staat. Sie zahlen regelmäßig einen Betrag in Ihre Riester-Rente ein und erhalten zusätzlich staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Ab Rentenbeginn bekommen Sie dann eine lebenslang garantierte Rente und profitieren außerdem von einer Überschussbeteiligung. Im Fall der Arbeitslosigkeit ist Ihr gefördertes Altersvorsorgevermögen geschützt.
Ihre Vorteile mit der R+V-RiesterRente auf einen Blick
- Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
- Lebenslang garantierte Rentenzahlungen ab Rentenbeginn
- Überschussbeteiligung
- Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit
- Vererbung des Riester-Vorsorgevermögens inklusive Zulagen an den Ehepartner / eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner möglich
- Mögliche Verwendung des angesparten Kapitals für selbstgenutztes Wohnungseigentum
Staatliche Förderung
Maximale Förderung sichern
Sichern Sie sich mit der R+V-RiesterRente die maximale Förderung. Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen (maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive der Zulagen).
Riester-Förderung im Überblick
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
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Grundzulage | 175 EUR |
Berufseinsteigerbonus (einmalig)1 | 200 EUR |
Berufseinsteigerbonus (einmalig)1 | 185 EUR |
Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 EUR |
Zusätzlich Steuervorteile nutzen
Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.
1 Berufseinsteiger, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.