Pflegemonatsgeld

Die leistungsstarken Tarife aus der R+V-PflegeVorsorge

Mit dem Pflegemonatsgeld der R+V Krankenversicherung AG schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall. Reduzieren Sie so die Lücken, die die gesetzliche Grundversorgung offenlässt. Bei der R+V-PflegeVorsorge stehen Ihnen drei leistungsstarke Monatsgeld-Tarife mit unterschiedlichem Leistungsniveau zur Auswahl. Die Pflegemonatsgelder der R+V bieten außerdem umfangreiche Unterstützungsleistungen, damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall nicht alleine sind.

Die R+V-PflegeVorsorge im Überblick

Mehr als nur eine finanzielle Absicherung – die R+V-PflegeVorsorge

Mehr als jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundversorgung. Die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit sind meist sehr viel höher, sie belaufen sich oft auf das Doppelte oder mehr. Für einen Pflegeheimplatz fallen im Bundesdurchschnitt monatliche Eigenanteile von 1.843 Euro in den Pflegegraden 2 bis 5 an, die aus dem eigenen Einkommen und Vermögen finanziert werden müssen. Unter Umständen werden auch Familienangehörige zur Zahlung herangezogen. Junge Familien in der Phase des Vermögensaufbaus trifft dies besonders hart. Mit den Tarifen der R+V-PflegeVorsorge ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und schützen Ihr Einkommen bzw. Vermögen und das Ihrer Familie.

Beispielrechnung

Bedarfsgerechte Pflegeabsicherung

Bei der R+V-PflegeVorsorge entscheiden Sie selbst, wie viel Sie privat vorsorgen möchten: Sie können zwischen drei verschiedenen Tarifen wählen, dem Tarif PflegeVorsorge classic (PM3), dem Tarif PflegeVorsorge comfort (PM2) und dem Tarif PflegeVorsorge premium (PM1). Zusätzlich bietet R+V mit dem Tarif PflegeVorsorge cash (PE) eine Einmalleistung ab Pflegegrad 2, um damit die Last großer Investitionen zu Beginn der Pflegebedürftigkeit abzufedern, beispielsweise einen Treppenlift oder der Umbau von Küche oder Bad. Alle Tarife gibt es auch als Variante mit Beitragsvorteil für Mitglieder von Genossenschaften und Versicherte der R+V BKK.

Ihr Vorteil: Pflegemonatsgeld statt Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld wird zum Pflegemonatsgeld. Für Sie hat das einen großen Vorteil: Egal, an welchem Tag im Monat die Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – wir zahlen Ihnen immer Leistungen für den vollen Monat

Ihre Vorteile mit der R+V-PflegeVorsorge

Umfangreiche Absicherung im Pflegefall

  • Vermögensschutz für Sie und Ihre Familie
  • Verdopplung des Pflegemonatsgeldes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird
  • Flexibilität durch Nachversicherungsoptionen
  • Keine Kostennachweise erforderlich
  • Regelmäßige Erhöhung des Pflegemonatsgeldes (Dynamik)
  • Möglichkeit, die Beitragszahlungen und den Leistungsanspruch bei bestimmten Ereignissen ruhen zu lassen
  • Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5
  • Hilfe im Ernstfall durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Zusammenarbeit mit den Maltesern

R+V-Pflege FörderBahr

Sie können die R+V-PflegeVorsorge mit dem R+V-Pflege FörderBahr kombinieren. Durch den R+V-Pflege FörderBahr profitieren Sie zusätzlich von der staatlichen Zulage von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

Tarife

Die Tarife aus der R+V-PflegeVorsorge

  • Tarif PflegeVorsorge classic (PM3): Ab Pflegegrad 4 erhalten Sie 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes, bei vollstationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 3.
  • Tarif PflegeVorsorge comfort (PM2): Sie erhalten Leistungen in allen Pflegegraden. Bei Einstufung in Pflegegrad 3 werden Ihnen bei ambulanter Pflege 70 Prozent, bei vollstationärer Pflege 100 Prozent und ab Pflegegrad 4 in jedem Fall 100 Prozent des vereinbarten Monatsgeldes erstattet.
  • Tarif PflegeVorsorge premium (PM1): Bereits ab Pflegegrad 2 erhalten Sie 100 Prozent des vereinbarten Monatsgeldes, unabhängig davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden.
 

PflegeVorsorge classic

(PM3)

PflegeVorsorge comfort

(PM2)

PflegeVorsorge premium

(PM1)

Pflegegrad ambulant vollstationär ambulant vollstationär ambulant vollstationär
5 100 %
100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
4 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
3 70 %
100 % 70 % 100 % 100 % 100 %
2 - - 30 % 100 % 100 % 100 %
1 - - 10 % 10 % 10 % 10 %

In der Tabelle finden Sie die Leistungen in Prozent des mit uns vereinbarten Pflegemonatsgelds. Die Leistung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden. Das Monatsgeld wird Ihnen immer für den vollen Monat gezahlt.