Die Zahnzusatzversicherung der SDK

Einheitlich. Transparent. Leistungsstark.

Die Zahnzusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) vereint umfassende Leistungen mit einem transparenten Tarifsystem. Sie können wählen, ob Ihre Erstattungshöhe 50, 70, 90 oder 100 Prozent betragen soll. Sichern Sie sich eine hochwertige Versorgung für Ihre Zähne – ohne Wartezeiten, denn Ihr Versicherungsschutz gilt bereits ab dem ersten Tag.

Die Zahnzusatzversicherung im Überblick

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten nur teilweise

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt als Erstattung für Ihren Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Dieser liegt bei ca. 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung, was einem medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz entspricht. Zum Beispiel bekommen Patienten mit einem zahnlosen Unterkiefer nur eine Vollprothese statt Implantaten mit festsitzender Brücke als Zahnersatz. Ebenso kommt die GKV bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern nur zum Teil oder gar nicht auf. Weiterhin übernimmt sie weder die Kosten für Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich noch für Akupunktur zur Schmerzausschaltung.

Das leistet die Zahnzusatzversicherung der SDK für Sie

Die Zahnzusatzversicherung greift da, wo die Zuschüsse der GKV nicht ausreichen und hohe Eigenbeteiligungen für die Versicherten entstehen. Wenn größere Maßnahmen wie das Einsetzen von Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten notwendig sind, reicht der befundorientierte Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht aus. So deckt der Zuschuss zum Beispiel bei moderner Implantatversorgung oft nur einen Bruchteil der Kosten ab. Auch die Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil für gesunde und schöne Zähne. Mit der Zahnzusatzversicherung der SDK können Sie von einer hochwertigen Zahnversorgung profitieren.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Einfach geregelt

Die Zahnzusatzversicherung der SDK bietet ein einfaches und trotzdem sehr leistungsstarkes Tarifsystem durch einheitliche Leistungen in allen Tarifstufen. Sie können die Erstattungshöhe selbst wählen: 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ab Ihrem 30. bis zu Ihrem 65. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre in die nächsthöhere Tarifstufe zu wechseln. So passen Sie Ihren Zahnschutz Ihrer aktuellen Lebenssituation an.

Transparent geregelt

Die transparente Tarifstruktur der Zahnzusatzversicherung der SDK ermöglicht Ihnen eine klare Orientierung. Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind immer eingeschlossen. In jeder Tarifstufe ist genau geregelt, wie hoch Ihr Erstattungssatz von der GKV sowie der SDK ist. Wählen Sie beispielsweise den Tarif "Zahn 70", erhalten Sie auf Ihre Rechnung eine Erstattung von 70 Prozent, wobei die Leistung der GKV einbezogen ist – und das ohne Höchstaufnahmealter und Wartezeiten.

Leistungsstark geregelt

Premium-Leistungen wie Zahnersatz, hochwertige Zahnbehandlung sowie Prophylaxe sind in allen Tarifen enthalten. Neben umfangreichen Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind auch kieferorthopädische Therapien nach Unfällen sowohl für Kinder als auch für Erwachsene mitversichert. Dabei verzichtet die SDK auf einen Heil- und Kostenplan und übernimmt immer 100 Prozent der Kosten für Schmerzausschaltung.   

Die Zahnzusatzversicherung der SDK im Detail

Die Highlights

  • Übernahme der Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe in allen Tarifen enthalten
  • Leistungen immer einschließlich der GKV-Leistungen
  • Bis zu drei fehlende Zähne sind gegen Zuschlag mitversicherbar
  • Erstattung der Aufwendungen für umfangreiche Wurzel- und Parodontosebehandlungen auch dann, wenn die GKV nicht leistet
  • Keine Wartezeiten
  • Kostenübernahme bei Schmerzausschaltung immer zu 100 Prozent bis max. 200 EUR/Jahr
  • Erstattung der Aufwendungen für Prophylaxe immer zu 100 Prozent bis max. 200 EUR/Jahr und in allen Tarifen enthalten
  Zahn 50
Zahn 70
Zahn 90
Zahn 100
Zahnersatz
Implantate, Brücken, Kronen
Regelversorgung 100 %
50 %
70 %
90 %

100 %
Zahnbehandlung
Zahnfüllungen, Inlays, Onlays
Wurzelbehandlung
Parodontosebehandlung
Hightech-Leistungen (z. B. Laserbehandlung)
50 %

70 %

90 %

100 %
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis 3,5-fach
bis 3,5-fach bis 3,5-fach bis 3,5-fach
KFO für Kinder bis 18 Jahre
Alle KIG-Stufen
50 %
max. 1.500 EUR
70 %
max. 2.100 EUR
90 %
max. 2.700 EUR
100 %
max. 3.000 EUR
KFO bei Unfall
Erwachsene und Kinder
50 %
70 %
90 %
100 %
Prophylaxe (pro Kalenderjahr) 100 %
max. 50 EUR
100 %
max. 100 EUR
100 %
max. 150 EUR
100 %
max. 200 EUR
Zahnstaffel
1. Kalenderjahr
1. bis 2. Kalenderjahr
1. bis 3. Kalenderjahr
1. bis 4. Kalenderjahr

500 EUR
1.000 EUR
1.500 EUR
2.000 EUR

700 EUR
1.400 EUR
2.100 EUR
2.800 EUR

900 EUR
1.800 EUR
2.700 EUR
3.600 EUR

1.000 EUR
2.000 EUR
3.000 EUR
4.000 EUR
Übergreifende Regelungen Schmerzausschaltung 100 % max. 200 EUR/KJ.;
Verzicht auf Heil- und Kostenplan

Beispiele zur Zahnzusatzversicherung der SDK

Hochwertiger Zahnersatz für Peter

Peter, 56 Jahre, hatte schon immer Probleme mit seinen Zähnen. Vor Kurzem musste ihm aufgrund einer toten Wurzel ein Zahn gezogen werden. Da er jedoch keine sichtbare Zahnlücke haben wollte, entschied Peter sich nach Rücksprache mit seinem Zahnarzt für ein kostspieliges Implantat. Um die Kosten machte er sich dabei keine Sorgen, schließlich sind dank seiner Zahnzusatzversicherung der SDK mit dem Tarif "Zahn 90" 90 Prozent der Kosten abgedeckt.

Gesamtkosten für Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone
3.580 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. 20 Prozent Bonus)
510 EUR
Leistung aus Tarif "Zahn 90"
2.712 EUR
Eigenbeteiligung 358 EUR

Keramik-Inlay für Ben

Ben, 26 Jahre, benötigt aufgrund eines größeren Lochs in einem Backenzahn ein dreiflächiges Keramik-Inlay – eine speziell im Labor angefertigte Füllung. Die Kosten für dieses Inlay deckt die GKV nicht ab. Kein Problem, denkt sich Ben. Wozu hat er seine Zahnzusatzversicherung der SDK? Mit seinem Tarif "Zahn 50" bekommt er 50 Prozent der Kosten von der Versicherung erstattet.

Gesamtkosten für dreiflächiges Keramik-Inlay
600 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
30 EUR
Leistung aus Tarif "Zahn 50"
270 EUR
Eigenbeteiligung 300 EUR

Unauffällige Zahnspange für Merle

Die zwölfjährige Merle benötigt eine Zahnspange. Der Kieferorthopäde hat ihre Zahnfehlstellung in die Indikationsgruppe KIG 31 eingestuft. Die Kosten für die Regelversorgung übernimmt hier im Normalfall die GKV. Jedoch hat sich Merle mit ihren Eltern für Keramik-Brackets inklusive farbloser Vollbögen entschieden, die wiederum nicht mehr unter die Regelversorgung fallen und daher aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Für Merles Eltern ist das kein Problem, schließlich haben sie für die komplette Familie eine Zahnzusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen. Mit ihrem Tarif "Zahn 70" bekommen Sie in diesem Fall 70 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 2.100 Euro erstattet.

Gesamtkosten für Behandlung, Indikationsstufe 3,
Keramik-Brackets inkl. farbloser Vollbögen
2.250 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
600 EUR
Leistung aus Tarif "Zahn 70"
1.575 EUR
Eigenbeteiligung
75 EUR

Beitragsbeispiele

Um Ihnen einen Überblick über die Beitragshöhen unserer Zahnzusatzversicherung zu geben, finden Sie nachfolgend einige Beitragsbeispiele.

  Zahn 50
Zahn 70
Zahn 90
Zahn 100
Kinder 0 - 15
8,78 EUR
14,04 EUR
20,18 EUR
22,64 EUR
Alter 35

6,39 EUR

13,49 EUR
24,89 EUR
29,28 EUR
Alter 45
8,02 EUR
17,82 EUR
33,88 EUR
39,90 EUR
Alter 55
9,80 EUR
22,90 EUR
44,13 EUR
52,02 EUR

1 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe;
Der Schweregrad 3 (KIG 3) umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen. Bis zum Ende des 17. Lebensjahres erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten.