Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei, denn Sie können einen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
Freistellungsauftrag
für steuerfreie Zinseinkünfte
Nutzen Sie den Sparer-Freibetrag
Ihre Erträge aus Kapitalvermögen belegt der Staat grundsätzlich mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Erträge bis zu einer Höhe von 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete sind jedoch steuerfrei. Diese Beträge verstehen sich inklusive Werbungskostenpauschale. Innerhalb dieses Sparerpauschbetrages wird keine Abgeltungsteuer erhoben.
So erteilen oder ändern Sie einen Freistellungsauftrag
Damit Sie Ihren Steuer-Befreiung erhalten, benötigen wir den Auftrag, Ihre Erträge freizustellen. Dies funktioniert ganz einfach im Onlinebanking (Beschreibung siehe 3. Reiter), in Ihrer Filiale vor Ort oder mit dem beigefügten Formular.
Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung des Formulars zwingend die Steueridentifikationsnummer für jeden Steuerpflichtigen eingetragen werden muss.
Freistellungsauftrag per Online Banking erteilen bzw. anpassen
Melden Sie sich wie gewohnt in Ihrem Onlinebanking an und klicken Sie rechts oben auf Ihren Namen, dass sich das Dropdown-Menü öffnet.
Klicken Sie nun auf den Menüpunkt "Steuern" und wählen anschließend den Punkt "Freistellungsauftrag" aus.
Hier können Sie nun Freistellungsaufträge direkt online erteilen. bzw. anpassen und dies wie gewohnt mit einer TAN bzw. Direktfreigabe beauftragen.