Der Regelversand für das Vorjahr erfolgt automatisiert jeweils im März/April des laufenden Jahres.
Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz
Ihre Entgeltaufstellung gem. §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) kann von Ihnen bei Bedarf bei uns angefordert werden. Es handelt sich um eine Information über sämtliche anfallende Entgelte für Dienste, die mit Ihrem Zahlungskonto (Girokonto) verbunden sind, sowie ggf. über den Sollzinssatz bei Überziehungen und den Zinssatz für Einlagen.