Internet-Schutzversicherung
Der Airbag für Ihre Online-Geschäfte
Die InternetschutzPolice bewahrt Privatpersonen und ihre Familie vor finanziellen Schäden die durch Nutzung des Internets beim Surfen, Onlinebanking oder beim Onlinehandel entstehen können.
Ihre Vorteile:
- sicheres Surfen im Internet durch umfassenden Schutz
- Absicherung von finanziellen Schäden durch die Internetnutzung (z. B. beim Onlinehandel oder durch Phishing)
- Unterstützung bei der Wiederherstellung verloren gegangener Daten (z. B. in Folge von Viren)
- psychologische Beratung bei z. B. Cybermobbing
- rechtliche Beratung bei juristischen Fragestellungen rund um Internetkriminalität
- Schutz durch Sicherheitssoftware
Unsere Leistungen:
- Absicherung von finanziellen Schäden, die bei der Nutzung des Internets durch kriminelle Handlungen entstehen können - bis zu einer Summe von 10.000 EUR; bei der Wiederherstellung verloren gegangener Daten bis zu 1.000 EUR
- Sicherheitssoftware ohne zusätzliche Kosten
- telefonische psychologische Beratung
bei Cyber-Mobbing können Sie sich von einem Psychologen telefonisch beraten lassen. - telefonische rechtliche Beratung (z. B. bei Internetkriminalität)
Anwaltliche telefonische Beratung, um sich in ungewohnten und unbekannten Situationen informieren zu können wie z. B. bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen.
Onlinehandel - Kauf im Internet
Der Versicherungsnehmer bestellt online ein seltenes antiquarisches Buch und zahlt per Vorkasse. Die Ware kommt jedoch nie an und das Geld ist unwiederbringlich weg. Dem Kunden ist ein Schaden von 400,00 EUR entstanden.
Identitätsdiebstahl
Ein Dritter verschafft sich Zugang zu dem Online-Account des Versicherungsnehmers bei einer Kauf- und Verkaufsplattform. Er kauft eine Stereoanlage. Die Kosten werden automatisch vom Bankkonto des Versicherungsnehmers abgebucht und die Anlage an die Adresse des Dritten geschickt. Dem Versicherungsnehmer entsteht ein Schaden von 2.000,00 EUR.
Anwaltliche Beratung
Ein 15-jähriger Tennager lädt sich Musik über ein File-Sharing-Programm (Tauschbörse im Internet) auf seinen PC. Die Eltern bekommen kurze Zeit später Post von einer "Abmahnkanzlei", in der sie bezichtigt werden, ein urheberrechtlich geschütztes Werk in einer Internetbörse ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierbei seien sie von einer spezialisierten Ermittlungsfirma überwacht worden, wobei auch die IP-Adresse protokoliert wurde. Die betroffene Familie kann in einem solchen Fall telefonisch juristischen Rat von Anwälten einholen.
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