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VR-Nachrangkapital

VR-Nachrangkapital

Ein Exklusivangebot für unsere Mitglieder und Kunden

Das VR-Nachrangkapital ist eine Termineinlage mit fester Laufzeit und einer jährlich festen Zinszahlung für die gesamte Laufzeit.  Eine Verfügungsmöglichkeit während der Laufzeit ist nicht möglich.

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Konditionen für das VR-Nachrangkapital Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen eG

Anlage ab 25.000 EUR möglich, jeweils zu vollen 1.000 EUR Beträgen, maximal jedoch mit 200.000 EUR.
Eine Zuzahlung ist innerhalb der Laufzeit nicht möglich.

Stand: Februar 2026
LaufzeitZinssatz
6 Jahre2,30 %
8 Jahre2,40 %
10 Jahre2,75 %

Alle wichtigen Infos im Überblick

  • Jährlich Zinsgutschrift zum 31.12. auf Verrechnungskonto im Hause
  • Keine Kontoführungsgebühren
  • Feste Laufzeiten und Konditionen
  • Negativzinsfrei

Das Produkt richtet sich an Mitglieder und Kunden

  • die sich außer mit Geschäftsanteilen noch auf eine weitere Weise an der Bank beteiligen wollen
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und Teile davon längerfristig mit attraktiver Rendite anlegen wollen
  • und für die Vergütung eines höheren Zinssatzes bereit sind, das Risiko der Nachrangigkeit in Kauf zu nehmen

Exkurs BVR-Sicherungseinrichtung:

Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisen gesetzliche Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Vorzeitige Kündigung:

Die Bank behält sich die fristlose Kündigung des VR-Nachrangkapitals für den Fall vor, dass eine Änderung der Besteuerung zu Zuzahlungen an den Anleger des VR-Nachrangkapitals führt.