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Vertreterversammlung

Transparent und demokratisch

Vertreterwahl und Vertreterversammlung

Mitwirken, mitgestalten, mitbestimmen

Wie in keiner anderen Rechtsform bietet die Genossenschaft jedem Einzelnen die Möglichkeit, aktiv an dem gemeinsamen Unternehmen mitzuwirken und es mitzugestalten.

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Unsere Genossenschaft hat rund 20.000 Mitglieder. Eine Generalversammlung der Mitglieder als höchstes Beschlussgremium ist mit so vielen Menschen nicht umsetzbar. Deshalb wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte Mitgliedervertreter.

Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Höhe des Geschäftsguthabens und der Anzahl der Geschäftsanteile. Es gilt das Prinzip ein Mitglied eine Stimme.

Was ist die Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder?

Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt. Die Vertreter und Vertreterinnen haben ein allgemeines Mandat aller Mitglieder; sie sind deshalb an Weisungen einzelner Mitglieder nicht gebunden. Sie üben ihr Amt nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Genossenschaft aus. In einem gewissen Gegensatz zum Mitglied in der Generalversammlung dürfen der Vertreter oder die Vertreterin nicht in erster Linie die eigenen Interessen zum Maßstab ihrer Entscheidungen machen, sondern müssen die Interessen der übrigen Mitglieder und der Genossenschaft angemessen berücksichtigen.

Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Die nächsten Vertreterwahlen finden 2025 statt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

  • Beschlüsse zur Satzung der Genossenschaft
  • Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses
  • Verwendung des Jahresüberschusses
  • Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand
  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Benennung eines Wahlausschusses für die Organisation der Wahlen zur Vertreterversammlung
  • Festlegung einer Wahlordnung

    Ordentliche Vertreterversammlung 2025

    Die diesjährige ordentliche Vertreterversammlung findet am Dienstag. 29. Juli 2025 (Beginn 19:00 Uhr) - Abendessen ab 17:30 Uhr im Hotel Frankenland in Bad Kissingen statt.

    Satzungsgemäß werden die Rechte der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausschließlich von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern ausgeübt.

    Die Vertreterversammlung wird durch die unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreterinnen und Vertreter in Textform einberufen.

    Tagesordnung zur Vertreterversammlung der VR-Bank Bad Kissingen eG am 29.07.2025

    1.  Eröffnung und Begrüßung

    2. Geschäftsbericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024, Vorlage des Jahresabschlusses 2024 und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses

    3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit

    4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu

    5. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes

    6. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2024

    7. Beschlussfassung über die Entlastung
      a) des Vorstandes
      b) des Aufsichtsrates

    8. Turnusmäßige Wahlen des Aufsichtsrates *

    9. Satzungsänderung
      § 5 Kündigung
      § 6 Übertragung des Geschäftsguthabens
      § 24 Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats
      § 25 Konstituierung, Beschlussfassung
      § 26d Aktives Wahlrecht
      § 26 f Amtsdauer, Beginn und Ende der Vertreteramtes
      § 28 Einberufung und Tagesordnung
      § 33 Abstimmungen und Wahlen

    10. Bericht des Förderbeirates

    11. Wahlen zum Förderbeirat

    12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

    Der Jahresabschluss 2024 mit Anhang und der Lagebericht liegen gemäß § 42 der Satzung zur Einsicht in den Geschäftsräumen unserer Filialen Bad Kissingen/Bad Brückenau/Hammelburg ab 11.07.2025 zu den üblichen Geschäftszeiten für unsere Mitglieder aus.

    Anträge, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden sollen, müssen bis 22.07.2025 beim Vorstand eingereicht werden, damit diese noch eine Woche vor der Vertreterversammlung bekanntgegeben werden können.

    Stimmberechtigt sind gemäß § 43 a GenG die gewählten Vertreter.

    * zu Ziffer 8. „Turnusgemäße Wahlen des Aufsichtsrates“

    Satzungsgemäß scheiden aus dem Aufsichtsrat aus:

    Bianka Köth, Volker Roth und Paula Vogler 

    Frau Köth und Herr Roth werden den Mitgliedervertretern vom Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen.

    Frau Paula Vogler ist aufgrund ihres Alters nicht mehr wählbar. Der Aufsichtsrat schlägt Julia Spahn aus Bad Brückenau zur Wahl vor