Einheitlicher Zahlungsverkehr in ganz Europa.
SEPA (Single Euro Payments Area)
Zahlungsverkehr ohne Grenzen
Mit SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wird der Euro-Zahlungsverkehr in 34 Ländern Europas vereinheitlicht. Neben den 19 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Monaco, San Marino und der Schweiz nutzen die SEPA-Zahlverfahren. Künftig wird nicht mehr zwischen Inlands- und Auslandszahlungsverkehr unterschieden. Mit SEPA ist eine Kontoverbindung europaweit ausreichend, um Überweisungen und Lastschriften in Euro national und grenzüberschreitend vornehmen zu können.
Um Ihnen die Umstellung so einfach und leicht wie möglich zu machen, haben wir Ihnen hier verschiedene Unterlagen, wie z.B. Musteranschreiben, Mandate und Checklisten zur Verfügung gestellt.
IBAN ab 1. Februar 2016 verbindlich
Seit dem 1. Februar 2016 wird die Nutzung der IBAN auch für Privatkunden verbindlich. Damit endete im Januar 2016 die SEPA-Übergangsfrist. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU/EWR-Raum reicht demnach die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen außerhalb des EU/EWR-Raum in sogenannte Drittstaaten wie zum Beispiel die Schweiz, Monaco oder San Marino ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.
Die IBAN
Jedes Konto in der Europäischen Union (EU) hat eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN). Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus
- dem zweistelligen Ländercode DE,
- einer zweistelligen Prüfzahl,
- der achtstelligen Bankleitzahl und
- einer zehnstelligen Kontonummer.
Der BIC
Die Gesellschaft "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr als internationale Bankleitzahl eine eindeutige Kennung, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Angabe von IBAN und BIC
Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU/EWR-Raum muss als Kundenkennung die IBAN angegeben werden. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN angeben. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und ggf. den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
Hinweis:
Mit dem IBAN-Rechner von wikibanking.net ermitteln Sie mit korrekten Eingaben fehlerfrei eine IBAN. Wir verwenden nur sichere Informationsquellen und legen große Sorgfalt darauf, dass die Berechnung der IBAN korrekt erfolgt. Um Sie vor „Tippfehlern“ zu schützen, haben wir alle verfügbaren technischen Möglichkeiten ausgeschöpft. Eingabefehler können jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Zudem ist nicht überprüfbar, ob ein Konto tatsächlich besteht. Daher übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die in Folge von falschen Eingaben oder Bedienungsfehlern entstehen.
Hintergrundinformationen zu SEPA
SEPA-Zahlverfahren haben nationale Verfahren abgelöst
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU haben die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Nutzung der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) am 1. Februar 2014 für Firmenkunden die nationalen Verfahren abgelöst. Bis 1. Februar 2016 konnten Privatkunden Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Danach gelten nur noch Zahlungen mit IBAN und BIC.
Europa wird bis 2016 zum Binnenmarkt
Die Schaffung des Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA ist Teil der Umsetzung des Europäischen Binnenmarktes. Ein wichtiger Schritt hin zum Binnenmarkt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Als Kunde der VR-Bank Handels- und Gewerbebank eG profitieren Sie hier von der technischen Infrastruktur, die Ihnen die Volksbanken und Raiffeisenbanken bereits seit 2008 zur Verfügung stellen. Diese können Sie seitdem für SEPA nutzen und sich so fit machen für den europäischen Zahlungsverkehr.
Überweisungen und Lastschriften in Europa
Bankverbindungen werden nun anhand von IBAN und BIC identifiziert. Mit den neuen SEPA-Lastschriftverfahren können Unternehmen Geld von Konten innerhalb des Euro-Währungsraumes einziehen lassen. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeitstermin. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.
Kartenzahlung im Binnenmarkt
Ihre Bankkarten können Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanzstellen einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Kartensysteme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die genossenschaftlichen Kreditkarten (MasterCard und Visa) sind fit für SEPA. Die deutschen girocard-Systeme ("electronic cash" sowie das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen ebenfalls diese Anforderungen.
Der Binnenmarkt
Durch SEPA entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft. Die Staaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und die Schweiz nehmen teil. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls teilnehmen.
Wichtige Informationen zu SEPA für Privatkunden
Ihre bisherige nationale Kontonummer und die Bankleitzahl wurde systematisch in eine 22-stellige IBAN-Kontonummer und einen 8- bis 11-stelligen BIC umgewandelt.
Diese neuen Daten finden Sie auf Ihrem Kontoauszug sowie auf der Rückseite Ihrer Bankcard.
Bitte achten Sie bei Überweisungen (SEPA-Übweisung) ebenfalls auf die neue IBAN und BIC des Zahlungsempfängers.
Sollten Sie z. B. Ihre Miete per Überweisung (als Papierbeleg) zahlen, so brauchen Sie von Ihrem Vermieter ebenfalls die neue sogenannte IBAN.
Diese IBAN können Sie selbst mit dem IBAN-Rechner ermitteln.
Bei Lastschriften (SEPA-Basislastschrift), die von Ihrem Konto abgebucht werden, hat Sie der Empfänger im Vorfeld rechtzeitig über die Abbuchung zu informieren.
Hierbei hat der Berechtigte seine benötigte Gläubigeridentifikationsnummer und Ihre zugeteilte Mandatsnummer mitgeteilt.
Wichtige Informationen zu SEPA für Vereine
Gerade in der Vereinsverwaltung gilt es, sich rechtzeitig mit dem Thema SEPA zu befassen, um den Beitragseinzug der Vereinsmitglieder auch weiterhin reibungslos zu gewährleisten.
Sie als Verein benötigen für den Beitragseinzug das SEPA-Basislastschriftverfahren.
Das ist zu beachten:
Checkliste zur Umstellung für Vereine
Musteranschreiben für Vereine zur Erfragung von IBAN und BIC
Wichtige Informationen zu SEPA für Firmenkunden
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU wurden zum 1. Februar 2014 die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften eingestellt. Unternehmen, Vereine oder öffentliche Verwaltungen mussten bis dahin auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben. Seit Anfang 2008 werden mit SEPA (Single Euro Payments Area) nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einheitlich und einfach.
Für Firmen
Checkliste zur Umstellung für Firmen
Musteranschreiben für Firmen zur Erfragung von IBAN und BIC