VR-Dispokredit

Finanziellen Spielraum sichern

Beim Girokonto ist es wie beim Autofahren: Mit Reservetank fährt es sich entspannter. Sichern Sie sich mit unserem VR-Dispokredit Ihre persönliche Finanzreserve und damit mehr finanziellen Spielraum.

 

Einfach und flexibel

Der VR-Dispokredit ist Ihre persönliche Kreditlinie und der Betrag, um den Sie Ihr Girokonto jederzeit überziehen können. Sollzinsen fallen nur für den Betrag an, den Sie in Anspruch genommen haben, und auch nur solange, bis Sie wieder im Plus sind. Ob und in welcher Höhe ein VR-Dispokredit eingeräumt wird, ist abhängig von Ihrer Bonität. Einzelheiten vereinbaren Sie individuell mit Ihrem Bankberater. Entsprechend Ihrer Bonität kann der VR-Dispokredit flexibel angepasst werden, zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung.

 

Ihre Vorteile mit einem Dispokredit

  • Überziehungsmöglichkeit für Ihr Konto mit regelmäßigen Geldeingängen aus Lohn und Gehalt
  • Verlässlicher finanzieller Spielraum ohne Kreditantrag
  • Einfacher Zugriff – zum Beispiel mit Ihrer BankCard oder per Online-Banking
  • Bis zur 3-fachen Höhe der regelmäßigen Eingänge
  • Volle Transparenz auf dem Kontoauszug

 

Der Weg zu Ihrem VR-Dispokredit

Vor Bewilligung des VR-Dispokredit stellt Ihr Berater Ihre Kreditwürdigkeit fest. Sie sind volljährig, haben ein privat genutztes Girokonto bei Ihrer VR-Bank Bad Kissingen eG, auf das regelmäßige monatliche Gehaltseingänge aus nichtselbstständiger Arbeit eingehen, einen festen Wohnsitz in Deutschland und keinen negativen SCHUFA-Eintrag - dann sind die Grundvoraussetzungen für die Bewilligung Ihres VR-Dispokredit erfüllt. Sobald Ihr VR-Dispokredit bewilligt ist, richtet Ihre VR-Bank Bad Kissingen eG ihn auf Ihrem Girokonto ein. Im Rahmen Ihrer persönlichen Kreditlinie steht Ihnen der zusätzliche finanzielle Spielraum dann sofort zur Verfügung.

  • aktueller Zinssatz: 12,909 % p.a. (Stand per 03.01.2024)

 

 

Kundeninformationen

Für die VR-Bank Bad Kissingen eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die VR-Bank Bad Kissingen eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu mehr als 50 % des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - u.a. Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuelle Sollzinssatz der VR-Bank Bad Kissingen eG für Dispositionskredite.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der VR-Bank Bad Kissingen eG in Anspruch zu nehmen!

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

bei Dispositionskrediten:

Wir unterbreiten unseren Kunden ein Beratungsangebot, die ihren Dispositionskredit

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten und
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 % des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

bei gedulteten Überziehungen:

Wir unterbreiten unseren Kunden ein Beratungsangebot, die eine geduldete Überziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben und
  • der durchschnittliche Überziehungskredit die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft, wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.