- keine Kontoführungsgebühren
- Negativzinsfrei
- feste Laufzeiten & Konditionen
VR-Nachrangkapital
Ein Exklusivangebot für unsere Mitglieder und Kunden
Das VR-Nachrangkapital ist eine Termineinlage mit fester Laufzeit und einer jährlich festen Zinszahlung für die gesamte Laufzeit. Eine Verfügungsmöglichkeit während der Laufzeit ist nicht möglich.
Anlagebetrag: Mindestens 25.000 EUR, danach Erhöhung um je 1.000 EUR-Schritte, maximal 200.000 EUR pro Kunde
Laufzeit und Kondition:
6 Jahre | 2,50 % p.a. |
8 Jahre | 2,80 % p.a. |
10 Jahre | 3,00 % p.a. |
Zinsgutschrift: Jährlich zum 31.12. auf Verrechnungskonto im Hause
Kontoführungsgebühren: Keine, Verwahrentgelt- bzw. Negativzinsfrei
Verfügbarkeit: Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
Verwahrentgelte/Negativzinsfrei: keine
Das Produkt richtet sich an Mitglieder und Kunden
- die sich außer mit Geschäftsanteilen noch auf eine weitere Weise an der Bank beteiligen wollen
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und Teile davon längerfristig mit attraktiver Rendite anlegen wollen
- und für die Vergütung eines höheren Zinssatzes bereit sind, das Risiko der Nachrangigkeit in Kauf zu nehmen
Exkurs Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Exkurs BVR-Sicherungseinrichtung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisen gesetzliche Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Vorzeitige Kündigung:
Die Bank behält sich die fristlose Kündigung des VR-Nachrangkapitals für den Fall vor, dass eine Änderung der Besteuerung zu Zuzahlungen an den Anleger des VR-Nachrangkapitals führt.