Aktuelle Fördermittel der KfW

Ab dem 01. Juli 2021 können Bauherren, Käufer und Sanierer die neuen Kreditprogramme und Zuschüsse der KfW beantragen

  • Bereits seit dem 01. Januar 2021 wird der Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen vom BAFA angeboten
  • Weniger Programme: Nur noch ein Kredit und zwei Zuschüsse, die alle zur BEG gehörenden Vorhaben abdecken
  • Die Sanierung ist nun förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
  • Die Förderung für die Baubegleitung wird gemeinsam mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt
  • Für ein Vorhaben wird jeweils ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder ein direkter Zuschuss in gleicher Höhe angeboten.
  • Neue Abstufungen der Effizienzhaus-Standards: „Erneuerbare-Energien-Klasse“ und „Nachhaltigkeits-Klasse“

Wichtiger Hinweis:

Die Reihenfolge von Antrag und Vorhabensbeginn wird künftig strenger gehandhabt. Als Vorhabensbeginn gilt zukünftig der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags.