- Bereits seit dem 01. Januar 2021 wird der Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen vom BAFA angeboten
- Die Sanierung ist nun förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt
- Die Förderung für die Baubegleitung wird gemeinsam mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt
- Für ein Vorhaben wird jeweils ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder ein direkter Zuschuss in gleicher Höhe angeboten.
- Neue Abstufungen der Effizienzhaus-Standards: „Erneuerbare-Energien-Klasse“ und „Nachhaltigkeits-Klasse“
Aktuelle Fördermittel der KfW/BAFA
Bauherren, Käufer und Sanierer können die neuen Kreditprogramme und Zuschüsse der KfW/BAFA beantragen
Wichtiger Hinweis:
Die Reihenfolge von Antrag und Vorhabensbeginn wird künftig strenger gehandhabt. Als Vorhabensbeginn gilt zukünftig der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags.